Dokumentation des LDH
LDH kann mit unterschiedlichen Einheiten angegeben werden. Das Basisdatensatz fordert U/L, üblich sind aber teilweise µkat/l. In diesem Fall muss eine spezielle Konvertierung eingetragen werden, die für die Bewertung in Auswertungen und Exportfunktionen eine Umrechnung auf U/L erlaubt.

Wenn keine passende Konversion vorhanden ist (exakte Schreibweise der Einheit!) kommt es beim Export ans Krebsregister zu Validierungsfehlern. Also pro Schreibweise der Einheit, die in den Daten angegeben wird, ist eine Konversion erforderlich.
Bitte Konversion MERCURY (Qualität TME) kontrollieren
Durch einen Fehler im Skript ins_konv_merk_mercury.sql wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit die Konversion AUSWERTUNG.MERCURY für QUALITATIVES_MERKMAL durch das Update zerstört. Es stehen dort dann nur noch Platzhalter „?=….“ statt tatsächlicher Werte.
Das führt dazu, dass die Darmzentrumsauswertung an dieser Stelle keine Daten mehr liefert. Da das ein systematischer Fehler ist, fällt der auf.
Problematischer, weil eher unbemerkt, ist, dass auch der Export ans Krebsregister des Moduls Darm für Rektumkarzinome davon betroffen ist.
Eine Änderung muss von Hand erfolgen, da dieser Bereich in die selbstkonfigurierbaren Merkmale fällt. Das Resultat soll dann in etwa so aussehen:

Es kann sein, dass das zugrunde liegende Merkmal, häufig M.E.R.C.U.R.Y nicht alle dargestellten Auswahlen bietet. Es müssen nur die vorliegenden eingetragen sein. Nichtsdestotrotz sollten im Allgemeinen die durch den Basisdatensatz definierten Möglichkeiten zur Verfügung stehen:

Diese könnten ggf. vor Korrektur der Konversion ergänzt werden (nur hinzufügen, nichts überschreiben!).
Wir stehen zur Unterstützung zur Verfügung.
P.S.: In einem Teil der Fälle kann das verbesserte Skript auch Einträge wiederherstellen
GTDS-Benutzergruppensitzung
Wie bereits im letzten Rundschreiben angekündigt, möchten wir ein Online-Meeting zur Planung der Umsetzung des 2021 aktualisierten Basisdatensatzes und der damit verbundenen Änderungen im ADT-GEKID 3.0-Meldesatz im GTDS anbieten.
Zeit: 26.01.2022, 9:30-12:30
Ort: WebEx (den Link erhalten Sie auf Anfrage von Frau Kerstin.Reichhold@informatik.med.uni-giessen.de)
Für den Nachmittag ist ab 13:00 eine Vorstellung des WebGTDS einschließlich einiger neuer Stammdatenmodule vorgesehen.
Sollten weitere Fragen und Themen gewünscht werden, könnten wir die ggf. im Anschluss daran besprechen. Bitte vorab zuschicken.
Benutzerunterstützung über den Jahreswechsel
Hier findet sich unser Rundschreiben, das an den GTDS-Verteiler versandt wurde.
LOG4J
Die vom BSI veröffentlichte Sicherheitslücke CVE-2021-44228 Schwachstelle in log4j betrifft WebGTDS nicht, da diese Bibliothek weder explizit noch nach Überprüfung mit https://github.com/mergebase/log4j-detector implizit (als Teil einer anderen Bibliothek) benutzt wird.
GTDS-Update
Im Downloadbereich ist ein GTDS-Update verfügbar. Es enthält die OPS- und ICD-Versionen für 2022 sowie die Aktualisierungen der Kennzahlen soweit zum gegenwärtigen Zeitpunkt bekannt.
Da im Allgemeinen kurzfristig noch Änderungsbedarf entstehen kann, ist die Installation in diesem Jahr nur dann dringlich, wenn aus den o.g. Änderungen zeitnah etwas benötigt wird. Erforderlichenfalls können die Schlüsselversionen auch isoliert eingespielt werden.
Die Anwender in Baden-Württemberg besitzen die vom Krebsregister geforderte Version 2.2.1 der ADT-GEKID-Schnittstelle bereits, falls das Patch im Sommer eingespielt wurde. Ansonsten ist auch hier unter Umständen eine isolierte Einspielung einer Aktualisierung möglich.
Bezüglich der Benutzerunterstützung um den Jahreswechsel melden wir uns noch per E-Mail-Rundschreiben. Für den Anfang nächsten Jahres planen wir eine Online-Veranstaltung, in der wir die geplanten Änderungen, die sich aus der Aktualisierung des Basisdatensatzes und der ADT-GEKID-Schnittstelle ergeben werden, zu besprechen. Noch sind nicht alle Details von ADT-GEKID-XML Version 3 abschließend geklärt.
Umsetzung der Kennzahlen für das Auditjahr 2022
In diesem Dokument ist die Umsetzung der Kennzahlen nach dem gegenwärtigen Stand (EXCEL-Dateien von Onkozert noch nicht bereitgestellt) beschrieben.
Die Umsetzung ist im anstehenden Update enthalten, das zur Zeit getestet wird. Dort ist auch die Aktualisierung der OPS- und ICD-Codes für das Jahr 2022 verfügbar.
Sofern von Seiten der Anwender Aktionen erforderlich sind, sind diese in dem Dokument mit den rot geschriebenen Wort Anwender gekennzeichnet.
Handhabung der Tumorzuordnung in Abschluss und Verlauf
Da immer wieder mal Fragen zur Tumorzuordnung von Abschlüssen und Verläufen kommen hier ein Hinweis für die korrekte Dokumentation.
- Alles was ans Krebsregister gemeldet werden soll oder muss, benötigt eine Zuordnung zu einem Tumor. Das gilt nicht nur für Therapien, sondern auch für Verläufe und Abschlüsse.
- Allerdings ist nicht jeder Verlauf oder Abschluss meldepflichtig. Beispiele:
- Die sogenannten „Patient lebt“-Verläufe, die teilweise sogar aus anderen Informationen generiert werden, enthalten ja keine Information zum Tumorstatus und sind damit für Krebsregister uninteressant. An die Life-Status-Information kommen Krebsregister über andere Wege (Leichenschauscheine, Melderegister). Hier ist eine Zuordnung zu „Tumor 0“ weiterhin unproblematisch.
- Auch Abschlüsse, in denen vermerkt wird, dass ein Patient nicht weiter beobachtet werden möchte, kann oder soll, sind nicht meldepflichtig. Meldepflichtig sind nur Abschlüsse mit dem Grund Tod.
- Wenn ein Patient „nur einen“ Tumor hat und verstirbt, besteht kein Problem mit der Tumorzuordnung.
- Unproblematisch ist weiterhin der Fall, dass ein Patient nicht an einer Tumorerkrankung verstirbt. Dann ist es egal, welcher Tumorerkrankung der Abschluss zugeordnet wird, denn es wird keiner auf die Idee kommen, nicht tumorbedingten Tod auswertungstechnisch einem Tumor zuzuordnen. Wichtig ist natürlich, dass das Feld „Tod tumorbedingt?“ ausgefüllt wird. Aber für die Meldbarkeit ans Krebsregister muss eine Zuordnung getroffen werden.
- Bei tumorbedingtem Tod und Vorliegen mehrerer Tumorerkrankungen, die als ursächlich für den Tod in Frage kommen, hat man eigentlich im Sinne einer genauen Übermittlung des Sachverhalts ans Krebsregister nur die Möglichkeit, für jeden dieser Tumoren einen Abschluss anzulegen. Das ist auch nicht sehr aufwendig, denn das Sterbedatum, „Tod tumorbedingt?“ und die Todesursachen sind dem Patienten zugeordnet und müssen entsprechend nicht erneut eingegeben werden. Dieses Vorgehen schafft auch Klarheit für die Auswertung, denn dann wird jeder dieser Tumoren als tumorbedingt verstorben gewertet, nicht aber beispielsweise eine längst zurückliegende, überwundene Erkrankung.
- Hinweis: Historisch gibt es noch die Möglichkeit, über den „…“-Detailknopf neben „Tod tumorbedingt?“ die Tumorerkrankungen anzugeben, mit denen der Tod assoziiert ist. Das funktioniert auch jetzt noch, ist aber nur für die Auswertung wirksam und NICHT für die Meldung ans Krebsregister. Insofern ist diese Methode obsolet, wenn man den Weg wählt, für jeden ursächlich in Frage kommenden Tumor einen Abschluss anzulegen.
